Warum braucht es einen Standard für Fahrradmobilität? Was soll durch diesen Leitfaden erreicht werden?
Ziel der ARE ist es, den Bewohner*innen ihrer Wohnungen ein attraktives Angebot für ihre Mobilität zu bieten und die Verwendung des Fahrrads als Alternative und Ergänzung zu anderen Mobilitätsformen zu unterstützen. Durch das Mitdenken der Fahrradmobilität in den Projekten wird sich die ARE einerseits von der Konkurrenz abheben und andererseits bereits fertige Lösungen für die Zukunft parat haben.
Was beinhaltet dieser Leitfaden und für wen ist er gedacht?
Der Leitfaden soll Planer in den verschiedenen Konzeptionsphasen unterstützen und Vorgaben liefern. Dazu wurde eine Bewertungsmatrix entwickelt, die individuell auf jedes Projekt anwendbar ist. Diese Matrix gibt eine Übersicht über Kriterien und Lösungen. Dadurch wird klar aufgezeigt, welche Maßnahmen hinsichtlich der Fahrradmobilität zu forcieren bzw. eher zu vermeiden sind.
Was sind nun die (wichtigsten) Mindeststandards, die es zu erfüllen gilt?
Es werden unterschiedliche Maßnahmen hinsichtlich Ausstattung, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit beachtet. Angefangen bei der Positionierung der Abstellanlagen in der Nähe des Eingangs bzw. Stiegenhauses, über die barrierefreie Erreichbarkeit der Stellplätze bis hin zur Stabilität der Fahrradständer auch während dem Be- und Entladen. Ebenso soll die Pflege und Wartung der Fahrräder in den Wohnhausanlagen ermöglicht werden. Die Abstellanlagen sind vor Witterung geschützt, werden gut beleuchtet, sind einsehbar und abschließbar.
Zusätzlich werden im Leitfaden zur Fahrradmobilität auch Sonderfahrzeuge, wie Lastenräder oder Kindersitze, und Lademöglichkeiten für E-Bikes berücksichtigt.
(Wie) Können diese einfach erfüllt bzw. auch gemessen werden? Sind diese zukünftig bei allen ARE-Wohnprojekten verpflichtend?
Ja, die Mindeststandards sind bei allen ARE-Projekten umzusetzen. Es gibt jedoch auch Differenzierungen zwischen Mindestanforderungen, guten Lösungen oder Zusatzleistungen bzw. Notlösungen oder eben zu vermeidende Maßnahmen.
Inwiefern werden E-Bikes im Leitfaden zur Fahrradmobilität berücksichtigt? In welchem Ausmaß sind Stationen für E-Bikes vorgesehen?
Wie schon bei den Mindeststandards erwähnt, ist die Infrastruktur für E-Bikes erweiterbar. Hier wurden besonders die Lademöglichkeiten und die Abrechnung des Stromverbrauchs berücksichtigt. Angestrebt werden Steckdosen auf allen Stellplätzen bzw. verschließbare Ladeboxen und eine individuelle Abrechnung.