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29 Apr 21
News

Fahrradmobilität attraktiv gestalten

Im vergangenen Jahr hat die ARE Austrian Real Estate für ihre Wohnungen einen Leitfaden zur Förderung der Fahrradmobilität entwickelt. Dieser soll den Bewohner*innen das Fahrrad wieder schmackhaft machen und als Alternative zu anderen Mobilitätsformen dienen. Die Projektleiter Thorsten Mörk und Robert Wolf geben Antworten zum neuen Fahrradmobilitätsstandard.

Warum braucht es einen Standard für Fahrradmobilität? Was soll durch diesen Leitfaden erreicht werden?

Ziel der ARE ist es, den Bewohner*innen ihrer Wohnungen ein attraktives Angebot für ihre Mobilität zu bieten und die Verwendung des Fahrrads als Alternative und Ergänzung zu anderen Mobilitätsformen zu unterstützen. Durch das Mitdenken der Fahrradmobilität in den Projekten wird sich die ARE einerseits von der Konkurrenz abheben und andererseits bereits fertige Lösungen für die Zukunft parat haben.

Was beinhaltet dieser Leitfaden und für wen ist er gedacht?

Der Leitfaden soll Planer in den verschiedenen Konzeptionsphasen unterstützen und Vorgaben liefern. Dazu wurde eine Bewertungsmatrix entwickelt, die individuell auf jedes Projekt anwendbar ist. Diese Matrix gibt eine Übersicht über Kriterien und Lösungen. Dadurch wird klar aufgezeigt, welche Maßnahmen hinsichtlich der Fahrradmobilität zu forcieren bzw. eher zu vermeiden sind.

Was sind nun die (wichtigsten) Mindeststandards, die es zu erfüllen gilt?

Es werden unterschiedliche Maßnahmen hinsichtlich Ausstattung, Benutzerfreundlichkeit und Sicherheit beachtet. Angefangen bei der Positionierung der Abstellanlagen in der Nähe des Eingangs bzw. Stiegenhauses, über die barrierefreie Erreichbarkeit der Stellplätze bis hin zur Stabilität der Fahrradständer auch während dem Be- und Entladen. Ebenso soll die Pflege und Wartung der Fahrräder in den Wohnhausanlagen ermöglicht werden. Die Abstellanlagen sind vor Witterung geschützt, werden gut beleuchtet, sind einsehbar und abschließbar.

Zusätzlich werden im Leitfaden zur Fahrradmobilität auch Sonderfahrzeuge, wie Lastenräder oder Kindersitze, und Lademöglichkeiten für E-Bikes berücksichtigt.

(Wie) Können diese einfach erfüllt bzw. auch gemessen werden? Sind diese zukünftig bei allen ARE-Wohnprojekten verpflichtend?

Ja, die Mindeststandards sind bei allen ARE-Projekten umzusetzen. Es gibt jedoch auch Differenzierungen zwischen Mindestanforderungen, guten Lösungen oder Zusatzleistungen bzw. Notlösungen oder eben zu vermeidende Maßnahmen.

Inwiefern werden E-Bikes im Leitfaden zur Fahrradmobilität berücksichtigt? In welchem Ausmaß sind Stationen für E-Bikes vorgesehen?

Wie schon bei den Mindeststandards erwähnt, ist die Infrastruktur für E-Bikes erweiterbar. Hier wurden besonders die Lademöglichkeiten und die Abrechnung des Stromverbrauchs berücksichtigt. Angestrebt werden Steckdosen auf allen Stellplätzen bzw. verschließbare Ladeboxen und eine individuelle Abrechnung.

Wurden auch Sharing-Angebote mitgedacht?

Die Nutzung von E-Bikes nimmt zu, jedoch ist dies nicht für alle leistbar. Als besonderes Angebot im Wohnbau und zur Förderung der Fahrradmobilität eignen sich auch Sharing-Modelle für E-Bikes oder E-Lastenräder gut. Sharing-Fahrräder müssen für alle einfach und barrierefrei zugänglich sein. Passende Infrastruktur, wie z.B. Steckdosen, muss am Abstellplatz der Sharing- Fahrräder vorhanden sein, wenn es sich um E-unterstützte Modelle handelt. Für eine reibungslose gemeinsame Nutzung des Sharing Modells braucht es außerdem ein einfach zu bedienendes und übersichtliches Buchungssystem.

Wie wird das Thema Sicherheit aufgegriffen? Gibt es auch hierfür Lösungsansätze?

Für alle Fahrräder bzw. E-Bikes ist ein sicheres Abstellen und Absperren wichtig. Fahrradabstellanlagen im Innenraum bzw. Fahrradräume müssen deshalb absperrbar und nur für Berechtigte zugänglich sein. Auch ein Teil der Abstellanlagen im Freien sollte versperrt und nur für Berechtigte zugänglich sein. Dies kann z.B. durch „kalte“ Fahrradräume (z.B. überdachtes Gitter mit sperrbarer Tür) oder durch abschließbare Fahrradboxen erreicht werden. Damit ein sicheres Auf- und Absperren bzw. Be- und Entladen von Fahrrädern zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet werden kann, muss bei den Abstellanlagen für gute Belichtung gesorgt werden.

Gab es bereits einen solchen Standard oder ist die ARE hier in der Vorreiterrolle? Was war hier die Inspiration, um dieses Projekt voranzutreiben?

Es gibt vereinzelt gut realisierte Projekte, die sich mit der Fahrradmobilität auseinandersetzen. Einen konzernweiten Mindeststandard von anderen Immobilienunternehmen kennen wir jedoch nicht. Wir fahren selbst beruflich und privat viel mit dem Fahrrad. Wichtig ist, dass die baulichen Voraussetzungen schon am Startpunkt des Wohn-oder Arbeitsortes ideal sind. Die Erfahrung zeigt, dass ein gesteigertes Angebot an guter Fahrradinfrastruktur den Modal Split zu Gunsten einer nachhaltigen Mobilität verändert, wodurch die Lebensqualität in der Stadt deutlich erhöht wird.

Hier wollen wir mit der ARE neue Maßstäbe setzen.

Gab es Unterstützung von Partnern?

Der Leitfaden wurde von PlanSinn Planung & Kommunikation GmbH im Auftrag der ARE Austrian Real Estate GmbH ausgearbeitet.

Wie kann der Leitfahren für Fahrradmobilität zur Nachhaltigkeit beitragen?

Das individuelle Mobilitätsverhalten ist stark geprägt von eingelernten Mustern. Veränderungen müssen aktiv erarbeitet werden und können durch bauliche oder logistische Vorgaben unterstützt bzw. behindert werden. Wollen wir, dass klimaschonende Mobilitätsformen verstärkt angenommen werden, müssen wir auch unsere gebaute Umwelt entsprechend adaptieren.

Gibt es "best practice" ARE-Projekte, die diesen Mobilitätsstandard für Fahrräder erfüllen?

Es gab bei einigen Projekten bereits erste Ideen, welche umgesetzt wurden. Als "best practice" sind u.a. das Projekt Reininghaus in Graz mit der "Mobilitätsgalerie" am Baufeld Süd Q12 und der Wohnbau in der Derfflinger Straße in Linz sowie der Feldkirchnerstraße in Klagenfurt zu nennen. Ebenso wurde der Ausbau der Fahrradinfrastruktur im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 in Wien realisiert. Bei diesem Bürostandort handelt es sich um ein sehr großes Projekt mit über 500 Stellplätzen für Fahrräder. Nun gilt es für die folgenden Projekte die ausgearbeiteten Mindeststandards und darüber hinaus auch Empfehlungen und höhere Qualitätskriterien im Planungsprozess mitzudenken und zu realisieren.

Was waren besondere Highlights oder Herausforderungen in der Entwicklung?

Radfahrende Menschen sind – überspitzt ausgedrückt – eher träge. Das äußert sich darin, dass Radfahrer*innen – kurz-, wie langfristig – besonders empfindlich auf Umwege und unpraktisches Handling hinsichtlich des Abstellens oder Absperrens ihrer Gefährte reagieren. Gelingt es nicht, das Rad praktikabel und unkompliziert verfügbar zu machen, wird dessen Nutzung erschwert. Bei der Planung von fahrradfreundlichen Immobilien muss besonders dieses Verhalten berücksichtigt werden.

Der Leitfaden zur Fahrradmobilität richtet sich derzeit an den Wohnungsbau. Gibt es schon weitere Pläne für die Zukunft?

Ja. Seit heuer arbeiten wir daran auch Büroimmobilien hinsichtlich Fahrradmobilität attraktiver zu gestalten und den Leitfaden dahingehend zu erweitern. Nachhaltige Mobilitätskonzepte sind bei uns immer ein Thema.

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